„Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil…“

Am 14. Januar 2020 machte sich die 9c gemeinsam mit ihrem Schulleiter Herrn Schemel und mit ihrer Klassenlehrerin Frau Seidelmann auf den Weg zum höchsten Gericht der Bundesrepublik Deutschland, dem Bundesverfassungsgericht.

Der Besuch einer Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht war eingebettet in die Unterrichtseinheit: „Deutschland – ein demokratischer Staat.“

Vor dem Besuch in Karlsruhe erarbeitete die Klasse im Gemeinschaftskundeunterricht mit Frau Seidelmann die Zusammensetzung und die Aufgabe des BVG, sowie das Thema der Verhandlung. Wichtig dabei waren die international einzigartige Stellung des Bundesverfassungsgerichtes und dessen Einhaltung und Überwachung des Grundgesetzes. Besonders beeindruckend war hierbei für die Schüler zu erfahren, dass das BVG die Entscheidungen aller anderen Gerichte aufheben kann, wenn sie einer Prüfung auf die Verfassungsmäßigkeit nicht standhalten.

Eingeladen waren die Schüler zu der Verhandlung: „Strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“

Nachdem die Klasse eine aufwendige Sicherheitsschleuse passierte, durfte sie im Sitzungssaal auf der Empore Platz nehmen. Die acht anwesenden Richter beschäftigten sich mit der Frage, ob der Bundesnachrichtendienst (BND, Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik) ohne konkreten Verdacht „Ausländer“ im Ausland abhören und diese Daten speichern darf.

Die Beschwerdeführer, dazu gehörten ausländische Journalisten und die NGO „Reporter ohne Grenzen“, führten an, dass dies gegen den Artikel 10 des Grundgesetzes, das Fernmelde- und Briefgeheimnis verstoßen würde.

Die Vertreter der Bundesregierung und des Bundeskanzleramtes argumentierten damit, die Bevölkerung vor Terrorismus schützen zu wollen. Spannend war für die Schülerinnen und Schüler zu beobachten, dass Dolmetscher den Bericht eines englischen Sachverständigen live und simultan übersetzten. Ebenso faszinierte die Klasse das Vorbringen von Argumenten, Stellungnahmen, Nachfragen und Beiträgen, das ruhig und sehr sachlich verlief. Dass bei einer Vereidigung eines Zeugen, alle Anwesenden im Saal ebenfalls aufstehen müssen, wirkte im Reflexionsgespräch mit der Klasse ebenfalls nach.

Leider fiel an dem Verhandlungstag kein Urteil zu der im Raum schwebenden Streitfrage, ob Ausländer im Ausland das Recht haben, sich auf das deutsche Grundgesetz beziehen zu dürfen. Trotzdem war das Ziel der Exkursion, Schülern das BVG „live“ zu zeigen und somit auch deren Auseinandersetzung mit Politik zu fördern erreicht. Fast die gesamte Klasse schaute am Abend die Nachrichten, um den Beitrag über das BVG nicht zu verpassen. Einige Schüler brachten sogar die Zeitungsartikel mit, die in den folgenden Tagen über die Verhandlung in der Tageszeitung erschienen.

(Fotos und Text: T. Seidelmann)