Schul- und Hausordnung

Verständnis, Rücksicht und die Achtung vor den Rechten und Pflichten jedes Einzelnen bilden die Grundlage für ein gutes Zusammenleben und Arbeiten. Unsere Hausordnung soll dazu dienen, diese Verhaltensweise zu fördern und die Erfüllung der Aufgaben der Schule zu ermöglichen. Jeder verhält sich so, dass weder Personen noch Sachen darunter leiden.

I. Unterrichtsbeginn und -ende

  1. Alle Schüler haben so rechzeitig zu erscheinen, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann. Dazu begeben sich alle Schüler auf ihre Plätze und stellen die benötigten Arbeitsmittel bereit. Beim Ausbleiben der Lehrkraft verständigt ein Klassensprecher fünf Minuten nach Beginn der Stunde die Schulleitung.
  2. Fahrräder und Motorfahrzeuge werden abgeschlossen auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt. Auf dem Schulgelände ist Schritttempo zu fahren. Die StVO gilt auch auf dem Schulhof (z.B. Helmpflicht)
  3. Jacken und Mäntel werden an der Garderobe vor dem Klassenzimmer abgelegt. Geld und Wertgegenstände gehören nicht in die Kleider an der Garderobe.
  4. Nach Unterrichtende tragen alle Schüler zur Ordnung in der Klasse bei, stuhlen auf und leeren das Fach unter ihrem Tisch. Danach verlassen die Schüler die Klassenräume und das Schulgelände.
  5. Stundenplanänderungen werden grundsätzlich von der Schulleitung durch Aushang bekannt gegeben.


II. Pausenordnung

  1. Mit dem Betreten des Schulgeländes unterliegen die Schüler der Aufsichtpflicht der Lehrkräfte. Während der Unterrichtszeiten kann das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden. Dies gilt auch für Zwischen- und Vertretungsstunden.
  2. Die kleinen Pausen dienen dazu, das Unterrichtsmaterial für die nächste Stunde vorzubereiten, einen Fachraum aufzusuchen, zur Toilette zu gehen oder bestimmte Aufträge auszuführen. Nach dem Läuten zum Unterrichtsbeginn haben sich die Schüler in den Unterrichtsräumen aufzuhalten. Eine Klasse, die zum Fachunterricht das Klassenzimmer verlässt, betritt den Fachraum erst im Beisein der Lehrkraft.
  3. Zu Beginn der großen Pause verlassen alle Schüler zügig die Klassenzimmer. Verantwortlich dafür ist die zuletzt unterrichtende Lehrkraft. Die Schüler halten sich in der großen Pause im Hof bzw. in der Pausenhalle auf. Das Verlassen des Hofes ist untersagt. Bei schlechtem Wetter halten sich die Schüler in der Pausenhalle und in der Aula auf. Der Schulhof erstreckt sich zwischen Pausenhalle, Brücke, Turnhalle und Fahrradabstellplatz.
  4. Toiletten sind keine Aufenthalts- und Unterhaltungsräume.
  5. Das Werfen jeglicher Gegenstände (auch Schneebälle) ist verboten.
  6. Getränke aus den großen Pausen dürfen nicht mit in das Klassenzimmer genommen werden; es sei denn, sie haben einen festsitzenden Verschluss.


III. Was sonst noch zu beachten ist

  1. 1. Krankheiten und Befreiung vom Unterricht
  • Ist ein/e Schüler/in durch krankheit oder unvorhergesehene Umstände verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so muss die Schule spätestens bis 10.00 Uhr von dem Schulversäumnis in Kenntnis gesetzt werden. Nach der Rückkehr  in die Schule ist während der nächsten beiden Tage eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
  • Kurzfristig Befreiungen vom Unterricht aus vorhersehbarem Anlass und Urlaub müssen im Voraus schriftlich (vorgedruckte Karte der Schule) durch die Erziehungsberechtigten beantragt werden.
  1. 2. Unfälle, Schadensfälle und Versicherung
  • Bei einem Unfall (auch auf dem Schulweg bzw. bei einem Schadensfall) ist die Schulleitung unverzüglich zu unterrichten. Eine Unfallmeldung an den Badischen Gemeindeversicherungsverband setzt einen Arztbesuch voraus.
  • Schäden am Inventar sind sofort dem Hausmeister und der verantwortlichen Lehrkraft zu melden. Für mutwillige Beschädigungen und Verschmutzungen der Schuleinrichtung werden die betreffende Schüler verantwortlich gemacht.
  • Für alle Schüler besteht eine gesetzliche Unfallversicherung
  1. Die ausgeliehenen Schulbücher werden durch einen Umschlag oder Einband vor Verschmutzungen geschützt. Für Beschädigungen haften die jeweiligen Schüler bzw. ihre Erziehungsberechtigten.
  2. Rauchen gefährdet die Gesundheit. Deshalb ist es an allen Realschulen in Baden-Württemberg verboten.
  3. Aus Gründen der Hygiene und Sauberkeit ist das Kaugummikauen im Schulgebäude nicht erlaubt.
  4. Walkman, Discman, Laserpointer, Handys u. ä. elektronische Geräte sind nicht gestattet.
  5. Das Schulgelände ist kein Trainingsplatz für Inliner, Skateboards u.ä. Geräte.
  6. Gefährliche Gegenstände, welche die eigene und die Gesundheit anderer gefährden können, sind verboten.
  7. Während des Unterrichts sind Kopfbedeckungen abzunehmen.
  8. Für jede Woche werden in der Klasse zwei Klassenordner bestimmt. Näheres regelt eine Klassenordnung.


IV. Bekantgabe und Beachtung

Die Schulordnung ist zu Beginn eines jeden Schuljahres in jeder Klasse bekannt zu geben. Die Bekanntgabe ist im Klassenbuch mit Datum festzuhalten.

V. Klassenordnung

  • Die Klassenordner stellen rechtzeitig vor der Stunde die benötigten Unterrichtsmittel (Kreide, Tafel- Zeichengerät ) bereit.
  • Sie reinigen die Tafel nach jeder Stunde und besonders nach Unterrichtsschluss.
  • Sie achten auf Ordnung im Klassenzimmer und melden gegebenenfalls Beschädigungen (evtl. durch die Klassensprecher )
  • Beim Verlassen des Klassenzimmers sind die Plätze aufzuräumen, die Fenster zu schließen und das Licht zu löschen.
  • Für den ordnungsgemäßen Zustand des Klassenzimmers, insbesonders für den eigenen Platz, sind alle Schüler selbst verantwortlich.
  • Der anfallende Müll wird sortiert und von der Klasse in Eigenverantwortung entsorgt. Ziel ist eine umfassende Müllvermeidung.

In jeder Klasse werden zwei Schüler mit der Führung des Klassenbuches beauftragt.